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Tierhaftpflicht vergleichen
Pferdehaftpflicht


Die Pferdehaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Ihr Pferd. Durch unsere langjährige Schaden- Erfahrung können wir sagen: die Pferdehaftpflicht muss sein. Ein sehr wichtiger Leistungspunkt in der Pferdehaftpflicht sind Mietsachschäden. In den normalen Versicherungsbedingungen sind Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen ausgeschlossen. Hier liegt aber eine große Gefahr. Wenn Sie Ihr Pferd in einer gemieteten Pferdebox unterstellen und Ihr Pferd diese Box beschädigt oder gar zerstört, sind diese Schäden nur versichert, wenn Sie Mietsachschäden in Ihrem Vertrag eingeschlossen haben. Auch wenn Sie sich einen Pferdeanhänger ausleihen und Ihr Pferd beim Verladen austritt und die Gabel der Aufhängung zerbricht, sollten Sie unbedingt auf Mietsachschäden in Ihrem Vertrag zur Pferdehaftpflicht achten.

Hundehaftpflicht


Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Ihr Hund keiner Fliege was zu Leide tut: eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sollten Sie trotzdem abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Halter einer Dogge oder eines Dackels sind. Selbst der kleinste Hund kann schnell einmal einen großen Schaden anrichten. So kann auch er den Briefträger beißen oder den teuren Teppich der Großtante verunreinigen

„2005 wurde das „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“ das letzte Mal geändert. Seitdem ist klar, dass es ab dem 1. Januar 2010 für alle Hundehalter in der Hauptstadt Pflicht ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Vor Beginn dieses Jahres gab es noch eine Schonfrist, die nun vorbei ist.“

zusätzlich mit einschließbar:

  Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen
  Zwischen 1 Mio. und 10 Mio. Euro Deckung wählbar