Weitere Infos
Sonder-Regelungen bei Schadenfreiheitsklassen
Bei Schadenfreiheitsklassen gibt es folgende Sonderregeleungen:
- Bei Ehepartnern die Ehegattenregelung
- Bei Zweitwagen die Zweitwagen-Regelung
- Bei Neuanmeldung die Ersteinstufung
- Bei Kindern bzw. Rabattübertragung gilt ebenfalls die Zweitwagenregelung
Das Schadenfreiheitsrabattsystem der KFZ-Versicherung
Das System für Schadenfreiheitsrabatte bzw. Schadenfreiheitsklassen existiert bereits seit vielen Jahren in Deutschland. Ziel ist, dadurch eine größtmögliche Beitragsgerechtigkeit für die Kfz Versicherten in der KFZ-Versicherung zu gewährleisten.
Unterschied zwischen Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklasse
Schadenfreiheitsklassen dienen der Klassifikation der Schadenshäufigkeit eines Versicherungsnehmers. Die Klassen sind einheilich und werden vom gemeinsamen Verband der Versicherer vorgegeben. Die Schadenfreiheitsklassen werden von den Versicherungsgesellschaften genutzt, um die Schadenshäufigkeit bei einem Versicherungswechsel an die neue Versicherung weiterzugeben.
Der Schadenfreiheitsrabatt bzw. die Schadenfreiheitsrabatte sind mittlerweile nicht mehr für alle Versicherer und Tarifjahre in Deutschland einheitlich. D.h. die Prozentsätze können deshalb bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften variieren. So könnte z.B. bei einer Gesellschaft die Schadenfreiheitsklasse SFK 16 in der KFZ-Versicherung einen Rabattsatz von 60% ergeben, bei einer anderen Gesellschaft aber könnte die gleiche Schadenfreiheitsklasse SFK 16 aber zu einem Schadefreiheitsrabatt von 65% führen. Ausserdem könnte es sein, dass eine Gesellschaft noch Schadenfreiheitsklassen von SFK30 oder höher kennt, während die andere Versicherungs-Gesellschaft lediglich 25 Schadenfreiheitsklassen zulässt. Bei einer Übertragung wird dann der Schadenfreiheitsrabatt der Schadenfreiheitsklasse SFK25 angewandt. Die ursprüngliche Schadenfreiheitsklasse würde jedoch in diesem Fall erhalten bleieben.
Schadenfreiheitsklassen und Ehegatten: die Ehegattenregelung
Eine wenige bekannte Regelung ist die sog. Ehegattenregelung. Mit Hilfe dieser Regelung kann man bei der KFZ-Versicherung erheblich sparen. Hat ein Ehepartner bereits ein Fahrzeug, das sich bereits mind. in Schadenfreiheitsklasse 1/2 befinden muss, versichert ist bereits eine Kriterium für die Ehegattenregelung erfüllt. Das zweite Kriterium besagt, dass der andere PArtner seit mind. einem Jahr den Führerschein besitzen muss. Sind die geannten Bedingungen gegeben, so kann der Ehegatte ein weitere Fahrzeug mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 anmelden und muss nicht bei SFK 0 beginnen.
Einstufung eines Zweitwagen in die richtige Schadenfreiheitsklasse - Zweitwagenregelung
Die Zweitwagenregelung erlaubt eine günstigere Einstufung bei der Neuanmeldung eines weiteren Wagens bzw. eines Zweitwagen. Die Zweitwagenregelung besagt:
das das anzumeldende KFZ in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden kann, wenn der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert hat, das mit mindestens SFK 1/2 eingestuft ist. Dieser Umstand kann dazu genutzt werden, Kindern einen günstigeren Einstig zu ermöglichen, wenn das Fahrzeug auf die Eltern angemeldet werden kann. Im Normalfall erfolgt die Einstufung bei der Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0.
Besonderheit bei der Zweitwagenregelung
Der Sohn bekommt sein erstes Auto geschenkt. Das Fahrzeug wird als Zweitwagen auf den Vater angemeldet, um bei der Versicherungssumme günstiger eingestuft zu werden. Kommt es zwischen den Fahrzeugen von Vater und Sohn zu einem Unfall, wird der Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert. Dabei ist nicht relevant, wer den Wagen fuhr und ebensowenig wo es zum Unfall gekommen ist. Unerheblich ist auch, ob die Fahrzeuge bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert wurden. Deshalb lieber eine Vollkaskoversicherung abschliessen oder in den sauren Apfel der Ersteinstufung beißen.
Ersteinstufung für Fahranfänger und das erste eigene KFZ
Fahranfänger und Versicherungsnehmer, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen, werden in die Schadenfreiheitsklasse 0 (meist 230%) eingestuft. Der Prozentsatz lässt sich nicht einheitlich feststellen, da je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr, der Rabatt unterschiedlich ist (siehe dazu auch: Schadenfreiheitsklassen). Wer bereits länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheines ist, wird sofort mit SF 1/2 (meist 140%) eingestuft. Angerechnet werden dabei jedoch nur Führerscheine aus einem Mitgliedstaat der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen Fahrzeugen berechtigen. Umgekehrt heisst dies, dass Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten (z.B. Türkei etc.) nicht entsprechend anerkannt werden. In diesem Fall würde eine Einstufung mit der Schadefreiheitsklasse o (Null) erfolgen.
Einstufung eines Zweitwagen in die richtige Schadenfreiheitsklasse - Zweitwagenregelung
Die Zweitwagenregelung erlaubt eine günstigere Einstufung bei der Neuanmeldung eines weiteren Wagens bzw. eines Zweitwagen. Die Zweitwagenregelung besagt:
das das anzumeldende KFZ in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden kann, wenn der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert hat, das mit mindestens SFK 1/2 eingestuft ist. Dieser Umstand kann dazu genutzt werden, Kindern einen günstigeren Einstig zu ermöglichen, wenn das Fahrzeug auf die Eltern angemeldet werden kann. Im Normalfall erfolgt die Einstufung bei der Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0.
Besonderheit bei der Zweitwagenregelung
Der Sohn bekommt sein erstes Auto geschenkt. Das Fahrzeug wird als Zweitwagen auf den Vater angemeldet, um bei der Versicherungssumme günstiger eingestuft zu werden. Kommt es zwischen den Fahrzeugen von Vater und Sohn zu einem Unfall, wird der Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert. Dabei ist nicht relevant, wer den Wagen fuhr und ebensowenig wo es zum Unfall gekommen ist. Unerheblich ist auch, ob die Fahrzeuge bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert wurden. Deshalb lieber eine Vollkaskoversicherung abschliessen oder in den sauren Apfel der Ersteinstufung beißen.