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Kfz Versicherung vergleichen

KFZ-Versicherung







Einige Informationen zur KFZ



Schadenfreiheitsklassen - SF-Klassen - Schadenfreiheitsrabatt
Eine Schadenfreiheitsklasse oder auch SF-Klasse genannt, gibt Aufschluß darüber, wieviele schadenfreie Jahre Ihnen auf die Versicherungsprämie in Form eines Rabattes gewährt werden. In Ihrer aktuellen Prämienrechnung können Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt ersehen.
Fahranfänger erhalten automatisch die Schadenfreiheitsklasse 0, das entspricht einer Prozentsatz Ihrer Prämie von 240%. Falls Sie erstmals ein Auto auf Ihren Namen anmelden, haben aber mindestens schon 3 Jahre den Führerschein, werden Sie in die günstigere Rabattklasse ½ eingestuft.

Wenn Sie mit dem versicherten Fahrzeug ein Schaden über die KFZ-Versicherung regulieren lassen, werden Sie im folgenden Jahr in eine oder mehrere Rabattklassen zurückgestuft. Das kann pro Jahr einige hundert Euro ausmachen.

Bei einigen Fällen gibt es Sonderregelungen bei der Einstufung:
  • Vertragsunterbrechung
  • Zweitwagen
  • Fahranfänger
  • Partnerregel


Schadenfreiheitsrabatte

Die Versicherungsprämie für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung kann durch den Schadenfreiheitsrabatt auf maximal 30 Prozent sinken.
Die Höhe der Versicherungsprämie wird unter anderem anhand dieser SF-Klassen errechnet. Ein Nachlass ist umso höher, je höher die Schadenfreiheitsklasse ist.


Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes auf eine andere Person

Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes auf eine andere Person ist bei den meisten Versicherungen möglich.


Der Rabatt bestimmt den Preis

Kleinere Schäden sollte man lieber selbst bezahlen - das kann jede Menge Geld sparen.

Das System des Schadenfreiheiheitsrabatts (SF) funktioniert nach dem Prinzip "Zuckerbrot und Peitsche". Wer ohne Schaden bleibt, wird mit Preisnachlässen belohnt. Unfallfahrer werden mit Preiserhöhungen betraft. Fahranfänger starten in der Regel in der SF 0. Mit jedem Jahr ohne Schaden arbeitet man sich eine SF-Klasse vor. In der Vollkasko gilt das gleiche Prinzip. Es geht dabei um viel Geld. So zahlt man in der SF 0 zum Beispiel 1.380 Euro (230 Prozent einer 600 Euro Grundprämie) für die Haftpflicht. Nach einem unfallfreien Jahr ist die SF 1 erreicht, und es werden nur noch 600 Euro fällig, ab der SF 22 beträgt die Prämie lediglich 200 Euro. Eine feine Sache.

Aber: Nach einem Unfall zahlt man sofort wieder mehr. Da kann es sehr viel Sinn machen, die Rechnung für kleinere Schäden selbst zu begleichen, und man rettet so die gute SF-Klasse.

Gut ist dran, wer den von vielen Versicherungen angeboteten Rabattretter SF 25 hat. Wer in der besten SF-Klasse fährt, landet nach einem Unfall lediglich in der SF 22 und bleibt damit bei der 30-Prozent-Prämie. Dieser Tarif ist nur einige Euro teurer als die Normal-Police. Nach einem weiteren Unfall geht es dann jedoch bergab. Viele Gesellschaften bieten einen Rabattschutz an. Der ist zwar deutlich teurer (je nach Anbieter 7,5 bis 20 Prozent Aufschlag), verlangt als Voraussetzung aber lediglich die Stufe SF 4 und zieht nach Unfällen keine Rückstufung nach sich.


unfallfreie Jahre Haftpflicht Vollkasko
  SF-Klasse Beitrag in % SF-Klasse Beitrag in %
Sonderstufe SF M 245 SF M 160
Anfänger SF 0 230 SF 0 125
Sonderstufe SF S 155 --- ---
Sonderstufe SF 1/2 140 SF 1/2 115
1 SF 1 100 SF 1 100
2 SF 2 85 SF 2 85
3 SF 3 70 SF 3 80
4 SF 4 60 SF 4 70
5 SF 5 55 SF 5 65
6 SF 6 55 SF 6 60
7 SF 7 50 SF 7 60
8 SF 8 50 SF 8 55
9 SF 9 45 SF 9 50
10 SF 10 45 SF 10 50
11 SF 11 45 SF 11 45
12 SF 12 40 SF 12 45
13 SF 13 40 SF 13 45
14 SF 14 40 SF 14 40
15 SF 15 40 SF 15 40
16 SF 16 35 SF 16 40
17 SF 17 35 SF 17 40
18 SF 18 35 SF 18 35
19 SF 19 35 SF 19 35
20 SF 20 35 SF 20 35
21 SF 21 35 SF 21 35
22 SF 22 30 SF 22 35
23 SF 23 30 SF 23 30
24 SF 24 30 SF 24 30
25 SF 25 30 SF 25 30


Sonderstufe SF M
Das M steht für "Malus", abgeleitet vom lateinischen Wort "Malum", was "das Schlechte" bedeutet. In die SF M werden etwa Fahranfänger SF 0 nach einem selbst verschuldeten Unfall eingestuft.

SF 1/2 und SF S
In die SF 1/2 kommt man aus der Stufe 0 (Fahranfänger), wenn zu Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine zwölf Monate seit Vertragsabschluss vergangen sind. Wer in der SF 1 fährt, wird nach einem Unfall in die SF S zurückgestuft.

SF-Verbindlichkeit
Beim Wechsel der Versicherung ist die bisherige SF-Klasse für die neue Assekuranz verbindlich. Da die Versicherungen aber die SF-Prozente teilweise unterschiedlich staffeln, bleibt der alte SF-Rabatt nicht immer der gleiche. Deshalb sollte man vor dem Wechsel nachfragen.

Weitere Infos



Sonder-Regelungen bei Schadenfreiheitsklassen

Bei Schadenfreiheitsklassen gibt es folgende Sonderregeleungen:
  • Bei Ehepartnern die Ehegattenregelung
  • Bei Zweitwagen die Zweitwagen-Regelung
  • Bei Neuanmeldung die Ersteinstufung
  • Bei Kindern bzw. Rabattübertragung gilt ebenfalls die Zweitwagenregelung


Das Schadenfreiheitsrabattsystem der KFZ-Versicherung

Das System für Schadenfreiheitsrabatte bzw. Schadenfreiheitsklassen existiert bereits seit vielen Jahren in Deutschland. Ziel ist, dadurch eine größtmögliche Beitragsgerechtigkeit für die Kfz Versicherten in der KFZ-Versicherung zu gewährleisten.

Unterschied zwischen Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklassen dienen der Klassifikation der Schadenshäufigkeit eines Versicherungsnehmers. Die Klassen sind einheilich und werden vom gemeinsamen Verband der Versicherer vorgegeben. Die Schadenfreiheitsklassen werden von den Versicherungsgesellschaften genutzt, um die Schadenshäufigkeit bei einem Versicherungswechsel an die neue Versicherung weiterzugeben.

Der Schadenfreiheitsrabatt bzw. die Schadenfreiheitsrabatte sind mittlerweile nicht mehr für alle Versicherer und Tarifjahre in Deutschland einheitlich. D.h. die Prozentsätze können deshalb bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften variieren. So könnte z.B. bei einer Gesellschaft die Schadenfreiheitsklasse SFK 16 in der KFZ-Versicherung einen Rabattsatz von 60% ergeben, bei einer anderen Gesellschaft aber könnte die gleiche Schadenfreiheitsklasse SFK 16 aber zu einem Schadefreiheitsrabatt von 65% führen. Ausserdem könnte es sein, dass eine Gesellschaft noch Schadenfreiheitsklassen von SFK30 oder höher kennt, während die andere Versicherungs-Gesellschaft lediglich 25 Schadenfreiheitsklassen zulässt. Bei einer Übertragung wird dann der Schadenfreiheitsrabatt der Schadenfreiheitsklasse SFK25 angewandt. Die ursprüngliche Schadenfreiheitsklasse würde jedoch in diesem Fall erhalten bleieben.

Schadenfreiheitsklassen und Ehegatten: die Ehegattenregelung

Eine wenige bekannte Regelung ist die sog. Ehegattenregelung. Mit Hilfe dieser Regelung kann man bei der KFZ-Versicherung erheblich sparen. Hat ein Ehepartner bereits ein Fahrzeug, das sich bereits mind. in Schadenfreiheitsklasse 1/2 befinden muss, versichert ist bereits eine Kriterium für die Ehegattenregelung erfüllt. Das zweite Kriterium besagt, dass der andere PArtner seit mind. einem Jahr den Führerschein besitzen muss. Sind die geannten Bedingungen gegeben, so kann der Ehegatte ein weitere Fahrzeug mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 anmelden und muss nicht bei SFK 0 beginnen.

Einstufung eines Zweitwagen in die richtige Schadenfreiheitsklasse - Zweitwagenregelung

Die Zweitwagenregelung erlaubt eine günstigere Einstufung bei der Neuanmeldung eines weiteren Wagens bzw. eines Zweitwagen. Die Zweitwagenregelung besagt: das das anzumeldende KFZ in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden kann, wenn der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert hat, das mit mindestens SFK 1/2 eingestuft ist. Dieser Umstand kann dazu genutzt werden, Kindern einen günstigeren Einstig zu ermöglichen, wenn das Fahrzeug auf die Eltern angemeldet werden kann. Im Normalfall erfolgt die Einstufung bei der Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0.

Besonderheit bei der Zweitwagenregelung

Der Sohn bekommt sein erstes Auto geschenkt. Das Fahrzeug wird als Zweitwagen auf den Vater angemeldet, um bei der Versicherungssumme günstiger eingestuft zu werden. Kommt es zwischen den Fahrzeugen von Vater und Sohn zu einem Unfall, wird der Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert. Dabei ist nicht relevant, wer den Wagen fuhr und ebensowenig wo es zum Unfall gekommen ist. Unerheblich ist auch, ob die Fahrzeuge bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert wurden. Deshalb lieber eine Vollkaskoversicherung abschliessen oder in den sauren Apfel der Ersteinstufung beißen.

Ersteinstufung für Fahranfänger und das erste eigene KFZ

Fahranfänger und Versicherungsnehmer, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen, werden in die Schadenfreiheitsklasse 0 (meist 230%) eingestuft. Der Prozentsatz lässt sich nicht einheitlich feststellen, da je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr, der Rabatt unterschiedlich ist (siehe dazu auch: Schadenfreiheitsklassen). Wer bereits länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheines ist, wird sofort mit SF 1/2 (meist 140%) eingestuft. Angerechnet werden dabei jedoch nur Führerscheine aus einem Mitgliedstaat der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen Fahrzeugen berechtigen. Umgekehrt heisst dies, dass Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten (z.B. Türkei etc.) nicht entsprechend anerkannt werden. In diesem Fall würde eine Einstufung mit der Schadefreiheitsklasse o (Null) erfolgen.

Einstufung eines Zweitwagen in die richtige Schadenfreiheitsklasse - Zweitwagenregelung

Die Zweitwagenregelung erlaubt eine günstigere Einstufung bei der Neuanmeldung eines weiteren Wagens bzw. eines Zweitwagen. Die Zweitwagenregelung besagt: das das anzumeldende KFZ in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden kann, wenn der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert hat, das mit mindestens SFK 1/2 eingestuft ist. Dieser Umstand kann dazu genutzt werden, Kindern einen günstigeren Einstig zu ermöglichen, wenn das Fahrzeug auf die Eltern angemeldet werden kann. Im Normalfall erfolgt die Einstufung bei der Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0.

Besonderheit bei der Zweitwagenregelung

Der Sohn bekommt sein erstes Auto geschenkt. Das Fahrzeug wird als Zweitwagen auf den Vater angemeldet, um bei der Versicherungssumme günstiger eingestuft zu werden. Kommt es zwischen den Fahrzeugen von Vater und Sohn zu einem Unfall, wird der Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert. Dabei ist nicht relevant, wer den Wagen fuhr und ebensowenig wo es zum Unfall gekommen ist. Unerheblich ist auch, ob die Fahrzeuge bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert wurden. Deshalb lieber eine Vollkaskoversicherung abschliessen oder in den sauren Apfel der Ersteinstufung beißen.