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ACHTUNG: Vor Gründung eines Unternehmens ist eine Betriebshaftpflichtversicherung
abzuschließen - denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen
zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
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Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck
dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die
Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu
Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit unbeteiligte Dritte geschädigt
werden.
Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen
Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet - dazu gehören Architekten, Steuerberater und
Ärzte. Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden
bei ihren Kunden verursachen können, sollten sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht
schützen.
Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden ab. Eine
Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen
gelieferte Waren und Leistungen - solche Schäden sind in der klassischen
Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.
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