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Auslandskrankenversicherung
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Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung unerlässlich.
Sind Sie in einem Land unterwegs, das entweder zur EU gehört oder mit dem
Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, bietet der
sogenannte „Auslandskrankenschein“ (Auslandskrankenversicherung) der gesetzlichen
Krankenkassen Leistungen zu den vor Ort gültigen Bedingungen, d.h. Eigenbeteiligungen
sind nicht unüblich. Oftmals werden Sie aber sowieso nur als Privatpatient behandelt.
Dann gilt: Krankheitskosten werden von den Krankenkassen nur begrenzt im
Rahmen der in Deutschland üblichen Sätze übernommen. Im Gegensatz zur privaten
Reisekrankenversicherung reicht der gesetzliche Krankenversicherungsschutz dann oft nicht
Die wichtigsten Leistungen: (nachfolgend aufgezählt untereinander- muss u.soll nicht im Kästchen sein)
Krankenrücktransport
Stationäre Krankenhausbehandlung
Ambulante ärztliche Behandlung
Auf Wunsch mit Zusatz-Leistungen für die Genesungszeit und Unfallversicherung im Ausland
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