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Auslandskrankenversicherung vergleichen
Auslandskrankenversicherung

Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung unerlässlich. Sind Sie in einem Land unterwegs, das entweder zur EU gehört oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, bietet der sogenannte „Auslandskrankenschein“ (Auslandskrankenversicherung) der gesetzlichen Krankenkassen Leistungen zu den vor Ort gültigen Bedingungen, d.h. Eigenbeteiligungen sind nicht unüblich. Oftmals werden Sie aber sowieso nur als Privatpatient behandelt. Dann gilt: Krankheitskosten werden von den Krankenkassen nur begrenzt im Rahmen der in Deutschland üblichen Sätze übernommen. Im Gegensatz zur privaten Reisekrankenversicherung reicht der gesetzliche Krankenversicherungsschutz dann oft nicht

Die wichtigsten Leistungen: (nachfolgend aufgezählt untereinander- muss u.soll nicht im Kästchen sein)

  Krankenrücktransport
  Stationäre Krankenhausbehandlung
  Ambulante ärztliche Behandlung
  Auf Wunsch mit Zusatz-Leistungen für die Genesungszeit und Unfallversicherung im Ausland
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